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Digitale Vernetzung
Kostenmanagement
Mittwoch, 03. November 2021
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Digitalisierung in der Transportlogistik pushen — mit staatlicher Förderung
Die Digitalisierung war auch in der Lkw-Transportlogistikbranche eines der bestimmenden Kernthemen der vergangenen Quartale. Und dies nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass die Folgen der Corona-Pandemie gravierende Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Supply Chain offenbart haben und damit die bereits vorher bestehenden „hausgemachten“ Versäumnisse noch weiter verstärkt haben. Angesichts dieser jüngsten Entwicklungen verwundert es nicht, dass laut aktuellen Umfragen fast 90 % aller Logistikentscheider in der Digitalisierung von Geschäftsprozessen große Chancen für ihr Unternehmen sehen.[1]
Doch Innovationen bedingen auch immer vorherige Investitionen. Egal, ob es Investitionen in den Fuhrpark, in Hardware oder in Software sind — die Anschaffung von Technologie ist immer auch mit Kosten verbunden. Hochwertige Hardware und innovative Softwarelösungen, die heutzutage bereits mit Methoden der Künstlichen Intelligenz operieren, haben ihren berechtigten Preis, da sie die Effizienz im Unternehmen steigern, den Kundenservice und die Kundenkommunikation verbessern, Aufwände reduzieren und damit nachhaltig Kosten senken. Einen Teil der dafür notwendigen Anschaffungskosten können sich Transportunternehmen und Versender allerdings über Förderprogramme wieder „zurückholen“, wie z. B. über die De-minimis-Förderung, für die das Bundesamt für Güterverkehr zuständig ist.
De-minimis — staatliche Förderhilfe seit 2009
Das De-minimis-Förderprogramm für den Güterkraftverkehr ist im Zuge der Rückführung von Lkw-Mauteinnahmen ins Leben gerufen worden. Förderberechtigt sind daher nur jene Unternehmen, die
- Güterkraftverkehr im Sinn des § 1 GüKG durchführen
- Halter oder Eigentümer mindestens eines schweren Nutzfahrzeuges (Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 7,5 t, das ausschließlich zum Güterkraftverkehr dient) sind.
Die Höhe der Förderzuwendungen ist pro Unternehmen auf max. 33.000 € pro jährlicher Förderperiode gedeckelt, sie bemisst sich u.a. nach Anzahl der Lkw, die durch die Maßnahmen „optimiert“ werden. Da pro Fahrzeug max. 2.000 € Förderung fließen, ist die De-Minimis-Förderung speziell bei Unternehmen mit kleinen Fuhrparks attraktiv, da ihr hier eine größere betriebswirtschaftliche Bedeutung beigemessen werden kann. Aber auch Transportunternehmer und Versender mit größeren Fuhrparks erhalten mit De-minimis ein interessantes Instrument zur Teilfinanzierung von Technologieinnovationen.
Im Rahmen des De-minimis Förderprogrammes werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen gefördert, die Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt durchführen. Diese Maßnahmen lassen sich dabei in drei Teilbereiche unterscheiden:
- fahrzeugbezogene Maßnahmen
- personenbezogene Maßnahmen
- Maßnahmen zur Effizienzsteigerung
Der Definition nach werden sämtliche Aktivitäten zur Einführung von innovativen Technologien, die der Digitalisierung von Informationen und Prozessen dienen, dem dritten Teilbereich zugeordnet, da diese einen direkten Einfluss auf den Effizienzgrad des eingesetzten Fuhrparks haben. Und somit Kraftstoffverbrauch, Kilometerleistung und Emissionswerte positiv beeinflussen.
Förderfähige Maßnahmen zur Effizienzsteigerung
Aber welche Maßnahmen speziell sind förderfähig? Hierzu zählt besonders die Anschaffung und Einführung von Telematiksystemen. Sowohl der Kauf, Miete als auch Leasing- und Wartungskosten sind hierbei förderfähig. Und das sowohl für Hardware und Software, die im Rahmen der Lösung benötigt werden. Zudem sind auch Kommunikationskosten für den Betrieb der Telematiksysteme förderfähig, wobei hier ausschließlich die Kosten der Datenkommunikation betrachtet werden.
Neben der Anschaffung von kompletten Telematiksystemen werden aber auch andere Softwarelösungen gefördert, z.B. Lösungen, die die Darstellung, Auswertung und Verwaltung der Daten aus digitalen Tachografen anbieten. Ein Großteil der im Markt erhältlichen Lkw-Transportmanagement-Lösungen beinhaltet solche Funktionalitäten. Die Einstiegshürde ist für die meisten Transportunternehmer somit sehr gering gesetzt.
Frühzeitige Antragstellung wichtig
Dass dennoch nicht alle beantragenden Unternehmen eine Förderung bewilligt bekommen, liegt daran, dass die De-minimis Fördertöpfe endlich sind und nach dem First-Come-First-Served-Prinzip verteilt werden. Wichtig ist daher vor allem eine rechtzeitige und vollständige Antragsstellung, um in der kommenden Förderperiode 2022 berücksichtigt zu werden.
Weitere Informationen zum De-minimis-Förderprogramm finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Güterverkehr.
[1] BVL e.V. Supply Chain Management-Studie BVL e.V., 2020