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Mittwoch, 03. November 2021

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Digitalisierung in der Transportlogistik pushen — mit staatlicher Förderung

Die Digitalisierung war auch in der Lkw-Transport­logistik­branche eines der bestim­menden Kernthemen der vergangenen Quartale. Und dies nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass die Folgen der Corona-Pandemie gravierende Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Supply Chain offenbart haben und damit die bereits vorher beste­henden „hausgemachten“ Versäumnisse noch weiter verstärkt haben. Angesichts dieser jüngsten Entwicklungen verwundert es nicht, dass laut aktuellen Umfragen fast 90 % aller Logistik­entscheider in der Digitali­sierung von Geschäfts­prozessen große Chancen für ihr Unternehmen sehen.[1]

Doch Innovationen bedingen auch immer vorherige Investitionen. Egal, ob es Investitionen in den Fuhrpark, in Hardware oder in Software sind — die Anschaffung von Technologie ist immer auch mit Kosten verbunden. Hochwertige Hardware und innovative Software­lösungen, die heutzutage bereits mit Methoden der Künstlichen Intelligenz operieren, haben ihren berechtigten Preis, da sie die Effizienz im Unternehmen steigern, den Kundenservice und die Kunden­kommuni­kation verbessern, Aufwände reduzieren und damit nachhaltig Kosten senken. Einen Teil der dafür notwendigen Anschaffungs­kosten können sich Transport­unternehmen und Versender allerdings über Förderprogramme wieder „zurückholen“, wie z. B. über die De-minimis-Förderung, für die das Bundesamt für Güterverkehr zuständig ist.

De-minimis — staatliche Förderhilfe seit 2009

Das De-minimis-Förderprogramm für den Güterkraft­verkehr ist im Zuge der Rückführung von Lkw-Mautein­nahmen ins Leben gerufen worden. Förder­berechtigt sind daher nur jene Unternehmen, die

  • Güterkraftverkehr im Sinn des § 1 GüKG durchführen
  • Halter oder Eigentümer mindestens eines schweren Nutzfahrzeuges (Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 7,5 t, das aus­schließlich zum Güterkraft­verkehr dient) sind.
Quelle: iStock (welcomia)

Die Höhe der Förderzuwen­dun­gen ist pro Unternehmen auf max. 33.000 € pro jährlicher Förderperiode gedeckelt, sie bemisst sich u.a. nach Anzahl der Lkw, die durch die Maßnahmen „optimiert“ werden. Da pro Fahrzeug max. 2.000 € Förderung fließen, ist die De-Minimis-Förderung speziell bei Unternehmen mit kleinen Fuhrparks attraktiv, da ihr hier eine größere betriebs­wirtschaft­liche Bedeutung beigemessen werden kann. Aber auch Transport­unternehmer und Versender mit größeren Fuhrparks erhalten mit De-minimis ein interes­santes Instrument zur Teilfinan­zierung von Techno­logie­innova­tionen.

Im Rahmen des De-minimis Förderprogrammes werden Unternehmen des Güterkraft­verkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen gefördert, die Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt durchführen. Diese Maßnahmen lassen sich dabei in drei Teilbereiche unterscheiden:

  • fahrzeugbezogene Maßnahmen
  • personenbezogene Maßnahmen
  • Maßnahmen zur Effizienz­steige­rung

Der Definition nach werden sämtliche Aktivitäten zur Einführung von innovativen Technologien, die der Digitali­sierung von Informationen und Prozessen dienen, dem dritten Teilbereich zugeordnet, da diese einen direkten Einfluss auf den Effi­zienzgrad des eingesetzten Fuhrparks haben. Und somit Kraftstoff­verbrauch, Kilometer­leistung und Emissions­werte positiv beeinflussen.

Förderfähige Maßnahmen zur Effizienz­steigerung

Aber welche Maßnahmen speziell sind förderfähig? Hierzu zählt besonders die Anschaffung und Einführung von Telematiksystemen. Sowohl der Kauf, Miete als auch Leasing- und Wartungskosten sind hierbei förderfähig. Und das sowohl für Hardware und Software, die im Rahmen der Lösung benötigt werden. Zudem sind auch Kommuni­kations­kosten für den Betrieb der Telematiksysteme förderfähig, wobei hier aus­schließlich die Kosten der Daten­kommuni­kation betrachtet werden.

Neben der Anschaffung von kompletten Telematiksystemen werden aber auch andere Software­lösungen gefördert, z.B. Lösungen, die die Darstellung, Auswertung und Verwaltung der Daten aus digitalen Tachografen anbieten. Ein Großteil der im Markt erhältlichen Lkw-Transport­management-Lösungen beinhaltet solche Funktiona­litäten. Die Einstiegshürde ist für die meisten Transport­unternehmer somit sehr gering gesetzt.

Frühzeitige Antragstellung wichtig

Dass dennoch nicht alle beantragenden Unternehmen eine Förderung bewilligt bekommen, liegt daran, dass die De-minimis Fördertöpfe endlich sind und nach dem First-Come-First-Served-Prinzip verteilt werden. Wichtig ist daher vor allem eine recht­zeitige und vollständige Antrags­stellung, um in der kommenden Förderperiode 2022 berück­sichtigt zu werden.

Weitere Informationen zum De-minimis-Förderprogramm finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Güterverkehr.

[1] BVL e.V. Supply Chain Management-Studie BVL e.V., 2020